I. Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Zürich Tourismus als Anbieter:in / Veranstalter:in

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kundschaft und Zürich Tourismus (Verein mit Sitz in 8001 Zürich, Gessnerallee 3, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürichs unter der Nr. CHE 105.846.358) über Leistungen, bezüglich welcher Zürich Tourismus selbst als Anbieter:in / Veranstalter:in auftritt (z.B. Stadtführungen, Verkauf von Merchandising-Artikeln von Zürich Tourismus, Beratung, Zürich Card). Diese AGB müssen im Zeitpunkt der Bestellung durch die Kundschaft akzeptiert werden. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer III geregelt.

2. Zürich Tourismus als Vermittler:in Leistungen Dritter

Vermittelt Zürich Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Stadtrundfahrten, Ausflüge, Tickets für Events, durch das Convention Bureau), kommt der Vertrag zwischen jeweiligen Dritten und der Kundschaft zustande. Dritte werden auf der Webseite von Zürich Tourismus aufgeführt. Eine blosse Vermittlung durch Zürich Tourismus liegt auch dann vor, wenn die gesamte Abwicklung des Bestellvorgangs durch Zürich Tourismus durchgeführt wird. In jedem Fall gelten bei einer Vermittlung die allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweiliger Dritter, die bei den Angeboten ausdrücklich als Vertragspartner:innen erwähnt werden. Zürich Tourismus vermittelt nicht bei Streitfällen zwischen Kundschaft und jeweiligen Dritten. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer IV geregelt.

II. Webseiten und Apps von Zürich Tourismus

1. Inhalt der Webseiten und Apps von Zürich Tourismus

Zürich Tourismus betreibt die Webseite www.zuerich.com, die dazugehörigen Sub-Seiten (nachfolgend: «Webseite») sowie die Zürich City Guide App (nachfolgend: «App»). Auf dieser Webseite und App werden eigene Leistungen (vgl. nachfolgend Ziffer III) angeboten. Zudem bietet Zürich Tourismus Dritten die Möglichkeit, auf der Webseite eigene Leistungen anzubieten (vgl. nachfolgend Ziffer IV).

2. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss für Inhalte

Sämtliche Inhalte der Webseiten und Apps von Zürich Tourismus dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Zürich Tourismus bemüht sich um korrekte, aktuelle und fehlerfreie Inhalte, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Zürich Tourismus für Schäden, die aus der Nutzung der Webseiten oder der Apps entstehen, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Zürich Tourismus übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten oder Apps sowie für deren Freiheit von schädlichen Bestandteilen. Aus vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrüchen entstehen keine Ansprüche der Nutzenden.

3. Betriebszeiten und Verfügbarkeit

Die Betriebszeiten der Webseiten und Apps sind grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Webseiten und die Apps sind ein kostenfreies Angebot und werden unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erbracht. Zürich Tourismus ist bemüht, den Nutzenden die Webseiten und die Apps ohne Störungen zur Verfügung zu stellen. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder andere Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Zürich Tourismus schuldet daher nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten und der Apps. Ereignen sich etwaige Störungen, entstehen daraus keine Entschädigungsansprüche der Nutzenden.

4. Links

Der Verein Zürich Tourismus ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Webseiten oder Apps Dritter weder verantwortlich, noch haftbar. Zürich Tourismus hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Webseiten und Apps keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Webseiten erfolgt auf Risiko der Kundschaft.

5. Open Data

Zürich Tourismus bietet ein Open Data Portal an. Dadurch erhalten Nutzende Zugriff auf öffentlich zugängliche Datensätze zu Sehenswürdigkeiten, Ausflugszielen, Gastronomiebetrieben und Unterkünften in Zürich und der umliegenden Region. Für die Nutzung von Open Data gelten die jeweils auf dem Open Data Portal transparent gemachten Lizenz-Bedingungen. Zürich Tourismus schliesst, soweit gesetzlich zulässig, in Bezug auf die Nutzung des Open Data Portals sowie die Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten jede Haftung für direkte und indirekte Schäden durch die Datennutzung aus. Ferner übernimmt Zürich Tourismus keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der veröffentlichten Daten.

III. Zürich Tourismus als Veranstalter:in / Anbieter:in

1. Zürich Tourismus als Veranstalter:in

Tritt Zürich Tourismus selber als Veranstalter:in von Stadtführungen, als Herausgeber:in der eigenen Zürich Card oder allfälligen weiteren Angeboten auf, kommt der Vertrag zwischen Zürich Tourismus und der Kundschaft wie nachfolgend beschrieben zustande.

2. Zustandekommen des Vertrages mit Zürich Tourismus

Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf der Webseite oder der App von Zürich Tourismus stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (Einladung zur Offertstellung). Ein verbindliches Angebot wird erst dann ausgelöst, wenn die Kundschaft sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten eingegeben, die Kenntnisnahme der AGB und allfälliger Stornobedingungen bestätigt und den Button «zahlungspflichtig buchen» angeklickt hat. Bis zum Anklicken dieses Buttons kann die Kundschaft Produkte und Dienstleistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die angegebenen Daten jederzeit ändern. Das Absenden der Bestellung gilt als ein Angebot der Kundschaft zum Abschluss eines Vertrags. Der Eingang der Bestellung wird der Kundschaft in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Zürich Tourismus eingegangen ist (Empfangsbestätigung). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Zürich Tourismus das Angebot der Kundschaft annimmt und die Bestellung ausdrücklich bestätigt (Bestellbestätigung). 

Hat die Kundschaft telefonisch, schriftlich oder per E-Mail lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die Antwort von Zürich Tourismus das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme der Offerte durch die Kundschaft zustande.

3. Vertragserfüllung und Annullierung

Zürich Tourismus verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig und vertragsgemäss zu erbringen.

Wird die Vertragserfüllung aus Gründen, die Zürich Tourismus zu vertreten hat, unmöglich oder annulliert Zürich Tourismus die Buchung, werden der Kundschaft bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Allfällige noch offene Forderungen aus der annullierten Buchung entfallen. Wird die Vertragserfüllung aus Gründen unmöglich, die weder Zürich Tourismus noch die Kundschaft zu vertreten haben (insbesondere bei höherer Gewalt), werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Annulliert die Kundschaft eine gebuchte Leistung, gelten die jeweils anwendbaren Stornobedingungen von Zürich Tourismus und/oder der jeweiligen Leistungserbringenden (z.B. Transportunternehmen). Die Stornobedingungen werden der Kundschaft im Rahmen des Bestellvorgangs bekanntgegeben und sind Bestandteil des Vertrags.

Die Zürich Card kann an jedem Bahnschalter der SBB zurückgegeben werden, sofern sie noch nicht genutzt wurde und der Gültigkeitszeitraum noch nicht begonnen hat. Für die Erstattung kann eine Gebühr erhoben werden.

4. Haftung von Zürich Tourismus

Zürich Tourismus haftet in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen Zürich Tourismus als Veranstalter:in auftritt, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Zürich Tourismus haftet in keinem Fall für Selbstverschulden der Kundschaft und für Drittverschulden. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Für Verbrauchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU haben, haftet Zürich Tourismus in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen der Verein als Veranstalter auftritt, unbeschränkt für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von Zürich Tourismus oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach anwendbaren zwingenden Haftungstatbeständen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Zürich Tourismus der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmässig vertrauen darf. Zürich Tourismus haftet nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten und auch dann nicht, wenn der Schaden der Kundschaft durch diese selbst oder durch Dritte herbeigeführt wurde, deren Verschulden Zürich Tourismus nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu vertreten hat.

Die Kundschaft ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch Zürich Tourismus durchgeführt werden, alleine verantwortlich.

5. Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen der Reiseleiter:innen, Guides oder weiteren beauftragten Personen von Zürich Tourismus Folge zu leisten. Bei grober Missachtung der Anweisungen oder Störung des Ablaufs kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Erscheint die Kundschaft verspätet oder nicht zur vereinbarten Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung.

Zürich Tourismus behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Bei Veranstaltungen im Freien sind die Teilnehmenden für angemessene Kleidung und persönliche Ausrüstung (z. B. Regenschutz, festes Schuhwerk) selbst verantwortlich.

6. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Massnahmen oder sonstige Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Zürich Tourismus) nicht durchgeführt werden, ist Zürich Tourismus berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der bezahlte Preis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

IV. Vermittlung von Leistungen Dritter

1. Dritte als Veranstaltende und Vertragspartner:innen der Kundschaft

Vermittelt Zürich Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelreservierungen, etc.), indem Zürich Tourismus auf der eigenen Webseite entsprechende Angebote Dritter publiziert oder über das Convention Bureau vermittelt, kommt der Vertrag über die inhaltliche Leistung Dritter zwischen der Kundschaft und entsprechenden Drittveranstalter:innen zustande. Zürich Tourismus wird nicht Vertragspartei. Für die vermittelten Leistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter:innen. Für die Nutzung der Webseiten oder der Apps von Zürich Tourismus sowie für den Bestellvorgang gelten ergänzend die vorliegenden AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter:innen gehen hinsichtlich der vermittelten Leistung die Bestimmungen der Drittanbieter:innen vor.

2. Zustandekommen eines Vertrages mit Dritten

Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen Dritter auf den Webseiten oder Apps von Zürich Tourismus stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (Einladung zur Offertstellung). Ein verbindliches Angebot wird erst dann ausgelöst, wenn die Kundschaft sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten eingegeben, die Kenntnisnahme dieser AGB bestätigt und den Button «zahlungspflichtig buchen» angeklickt hat. Bis zum Anklicken dieses Buttons kann die Kundschaft Produkte und Dienstleistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die angegebenen Daten jederzeit ändern. Das Absenden der Bestellung gilt als ein Angebot der Kundschaft an Dritte zum Abschluss eines Vertrags. Der Eingang der Bestellung wird der Kundschaft in der Folge bestätigt (durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Zürich Tourismus als Vermittler:in eingegangen ist (Empfangsbestätigung). Der Vertrag mit Dritten kommt erst zustande, wenn das Angebot der Kundschaft durch die:den Dritte:n oder in deren:dessen Namen durch Zürich
Tourismus angenommen und die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird (Bestellbestätigung).

Hat die Kundschaft telefonisch, schriftlich oder per E-Mail lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die eingehende Antwort das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss mit der:dem Dritten dar. Der Vertrag mit der:dem Dritten kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme durch die Kundschaft zustande.

3. Vertragserfüllung und Annullierung

Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich die:der Dritte als Vertragspartner der Kundschaft zuständig. Massgeblich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten. Zürich Tourismus leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch Dritte. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich und umgehend an den jeweiligen Drittanbietenden zu richten.
Massgeblich sind, soweit vorhanden, die Stornierungsbedingungen der:des Dritten, welche von der Kundschaft bei der Anfrage oder der Bestellung akzeptiert wurden.

4. Haftungsausschluss

Zürich Tourismus haftet nicht für Schäden, welche der Kundschaft im Zusammenhang mit der Leistung Dritter entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an die:den Dritte:n zu richten. Es gelten hierbei u.a. die entsprechenden Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten.

V. Zahlungsbedingungen und Preise

Mangels einer anderslautenden, schriftlichen Vereinbarung der Parteien im Einzelfall können ausgewählte Debit- und Kreditkartenzahlungen sowie vor-Ort-Barzahlungen akzeptiert werden.

Sofern die Kundschaft mit Debit- oder Kreditkarte zahlt, übermittelt sie Zürich Tourismus mit Abgabe der Bestellung gleichzeitig die Kartendaten. Nach Nachweis einer Legitimation als rechtmässig inhabende Person der Karte fordert Zürich Tourismus unmittelbar nach der Bestellung das Kartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kredit- bzw. Debitkarten-Unternehmen automatisch durchgeführt und die Karte belastet.

Zürich Tourismus behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen.
Zürich Tourismus kann nach eigenem Ermessen und nach vorgängiger Vereinbarung die Zahlung auf Rechnung gewähren. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug. Zürich Tourismus behält sich vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben. Ein Anspruch auf Zahlung auf Rechnung besteht nicht.

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken CHF inklusive gesetzliche MWST. Bei Barzahlungen vor Ort können auch Euros zum jeweils aktuellen Tageskurswert des Preises in CHF akzeptiert werden. Ein Recht der Kundschaft auf Zahlung in EUR besteht indes nicht. Zuzüglich zu den angegebenen Preisen können noch Versandkosten hinzukommen. Die Kundschaft wird im Rahmen des Bestellablaufs gesondert über die Versandkosten informiert.

VI. Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte

Alle Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, und Patentrechte) an Inhalten dieser Webseite bleiben vorbehalten. Eigentümer:in der geschützten Elemente sind entweder Zürich Tourismus oder Dritte, welche einer Nutzung der Elemente durch Zürich Tourismus zugestimmt haben. Den Besuchenden der Webseite wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Webseiten, der Apps oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten.

Die Inhalte und sämtliche Elemente auf der Website dürfen nur heruntergeladen oder ausgedruckt werden, sofern weder Copyright-Vermerke oder andere geschützte Bezeichnungen entfernt werden und sofern eine Quellenangabe erfolgt. Zürich Tourismus behält sich sämtliche Rechte ausdrücklich vor.

Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren oder Benutzen der Webseiten oder der Apps für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zürich Tourismus und ohne vollständige Quellenangabe untersagt. Für das Open Data Portal von Zürich Tourismus gelten die dort aufgeführten Lizenzbedingungen.

VII. Datenschutz

Die Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten durch Zürich Tourismus ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB und die Kundschaft erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben und ist damit einverstanden. Die Datenschutzerklärung ist unter Datenschutzbestimmungen abrufbar.

VIII. Gemeinsame Schlussbestimmungen

1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.

2. Anpassung AGB

Zürich Tourismus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf dieser Webseite oder in der App publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version.

3. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen Zürich Tourismus und der Kundschaft ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbrauchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU haben, gelten daneben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates. Vorbehältlich eines zwingenden Gerichtsstandes sind für Streitigkeiten zwischen Zürich Tourismus und der Kundschaft die Gerichte am Sitz von Zürich Tourismus zuständig. Für Verbrauchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als der Schweiz haben, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

4. Sprachliche Geltung

Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen dieser AGB ist die deutsche Version massgeblich
 

Version Nr. 4, 24.02.2026